Storch Heinar fällt unter die Kunstfreiheit
Storch Heinar verstößt nach Auffassung des Richters am Nürnberger Landgericht nicht gegen Markenrechte des Modelabels „Thor Steinar“. Ein endgültiges Urteil wird zwar erst am 11. August verkündet, aber der Vorsitzende Richte empfahl den Rückzug der Klage, weil seiner Ansicht nach weder bei der Optik noch beim Wortklang Verwechslungsgefahr bestünde.